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Gedanken zum Erbe und Testament

Es ist sinnvoll, sich frühzeitig schon Gedanken über das eigene Erbe zu machen und hier vorsorglich alles Notwendige zu regeln. Am sichersten ist dabei immer noch der Gang zum Notar, der sich besonders dann empfiehlt, wenn Sie bestimmte Vermögenswerte oder Gegenstände einzelnen Personen zukommen lassen möchten. Grundsätzlich ist es aber auch möglich, dass Sie das Testament allein aufsetzen. Dabei sollten Sie jedoch beachten, dass das Dokument handschriftlich verfasst sowie mit vollem Namen, Datum und Unterschrift versehen ist. Außerdem brauchen Sie natürlich einen Aufbewahrungsort, an dem Ihr Nachlass sicher verwahrt ist und später leicht gefunden wird.

 
Siegel auf einem Dokument
Diamanten

Oft ist es auch sinnvoll, aus steuerlichen Gründen eine Schenkung zu Lebzeiten in Erwägung zu ziehen. Hierzu konsultieren Sie am besten den Steuerberater Ihres Vertrauens.

Ist im Trauerfall kein Testament vorhanden, so richtet sich die Verteilung des Erbes nach der gesetzlichen Erbfolge:

 

Erben erster Ordnung:

Kinder, Enkel und Urenkel

 

Erben zweiter Ordnung:

Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten

 

Erben dritter Ordnung:

Großeltern, Onkel/Tanten, Cousinen/Cousins

 

Dabei werden Erben zweiter Ordnung erst berücksichtigt, wenn keine Erben erster Ordnung vorhanden sind, usw. Der Ehepartner erbt, sofern Erben erster Ordnung vorhanden sind, ein Viertel des Nachlasses. Bei Erben zweiter Ordnung die Hälfte bzw. den gesamten Nachlass, wenn es keine Erben erster oder zweiter Ordnung gibt.

Ausführliche Infos zum Erbrecht und Testament finden Sie in der folgenden Broschüre vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:

 

Download-PDF: Erben und Vererben

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